![]() | ![]() |
Am BundesPARTEItag der sehr guten Partei “Die PARTEI” im Ostblock Schalkau wurde die Teilnahme an den Europawahlen 2019 beschlossen – HURRA! Gemeinsam mit Martin Sonneborn und Nico Semsrott steht unser Kreis- und Landesvorsitzender Sebastian Beuth auf der Liste zur Europawahl. Sebastian Beuth ist ebenso Spitzenkandidat der PARTEI für die Stadtratswahlen 2019 in Koblenz – Der Machtübernahme steht als nichts mehr im Wege.
Sie sind auch für die Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26.05.2019 wahlberechtigt? Dann drucken Sie doch bitte das Formular aus und senden es leserlich sowie vollständig ausgefüllt, unterschrieben und nach Möglichkeit von der Gemeindebehörde gesiegelt* an die angegebene Anschrift (Seite 1 des PDF, siehe unten).
Das Formblatt für die Leistung einer Unterstützerunterschrift können Sie hier herunterladen: Unterstützerunterschrift für Die PARTEI (PDF; 453 KB)
Unionsbürger, die nicht im Besitz der Deutschen Staatsbürgerschaft sind, drucken bitte zusätzlich zum Formblatt für die Unterstützerunterschrift den Nachweis der Wahlberechtigung (PDF; 166 KB) aus und senden uns beide Formulare zu.
>>> Unterstützungsunterschrift als PDF-Download <<<
UU_EU2019
Zudem bieten wir an, Unterstützerunterschriften bei ausgewählten Veranstaltungen unserer Spitzenkandidaten zu leisten. Die Termine werden laufend aktualisiert:
* Durch Ihren Gang zur Gemeindebehörde nehmen Sie uns aufwendige und kostenintensive Arbeit ab. Zudem werden Ihnen 13 Karma-Punkte gutgeschrieben.
Häufige Fragen
Kann ich bei einer Wahl für mehrere Parteien unterschreiben?
Nein: Sie dürfen pro Wahl maximal eine Partei unterstützen. Sollten Sie mehr als einen Wahlvorschlag durch Ihre Unterschrift unterstützen, wird Ihre Unterschrift auf allen weiteren Wahlvorschlägen ungültig.
Darf ich unterschreiben, wenn ich schon bei einer anderen Wahl unterschrieben habe?
Ja: Sie dürfen pro Wahl genau eine Partei unterstützen.
Datenschutz
Muss ich wirklich mein Geburtsdatum und meine Anschrift angeben?
Ja, die Felder sind Pflichtfelder. Ohne diese Information kann das Wahlamt nicht überprüfen, ob Sie auch wirklich wahlberechtigt sind (und Ihre Unterschrift damit auch gültig ist).
Werden meine persönlichen Daten gespeichert?
Jein: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten nicht. Wir geben die Formulare aber nach Überprüfung Ihrer Wahlberechtigung gesammelt beim Bundeswahlleiter ab. Dieser erfasst zwar, dass Sie eine Unterstützungsunterschrift geleistet haben. Diese Information wird jedoch nur zur Ermittlung von Doppelunterschriften verwendet und danach wieder gelöscht.
Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie der Rückseite des Formblattes entnehmen.
Sonstiges
Wann endet die Unterstützungsfrist?
Die Frist zur Einreichung der Unterstützungsunterschriften ist gesetzlich festgelegt und endet am 04.03.2019.